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Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft "Diabetes & Auge" der Deutschen Diabetes Gesellschaft.

§ 1 Zielsetzung

1. Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen "Diabetes & Auge" Sie verfolgt vornehmlich folgende Ziele:

  1. die experimentelle und klinische Forschung auf dem Gebiet diabetischer Augenerkrankungen zu fördern,
  2. die interdisziplinäre Kooperation zwischen Internisten/Diabetologen und Ophthalmologen zur Früherkennung diabetesbedingter Augenerkrankungen zu intensivieren,
  3. in der Ärzteschaft und bei den diabetischen Patienten durch wissenschaftliche Tagungen und Fortbildungen fundiertes Wissen auf dem Gebiet Diabetes und Auge zu fördern,
  4. Beziehungen zu vergleichbaren internationalen Gesellschaften aufzubauen und zu pflegen.

2. Die Arbeitsgemeinschaft ist bestrebt, jährlich mindestens ein Symposium abzuhalten, um über Fortschritte ihres Gebietes zu berichten.

§ 2 Mitgliedschaft

1. Die Arbeitsgemeinschaft steht allen ordentlichen Mitgliedern der Deutschen Diabetes-Gesellschaft offen. Ordentliche Mitglieder erklären ihren Beitritt zur Arbeitsgemeinscahft schriftlich beim Sprecher der Arbeitsgemeinschaft.

2. Andere Mitglieder und Nichtmitglieder der Deutschen Diabetes-Gesellschaft beantragen ihre Zulassung beim Sprecher der Arbeitsgemeinschaft. Der Beirat der Arbeitsgemeinschaft entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Annahme oder Ablehung des Zulassungsantrages.

3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluß des Mitgliedes (Ordentliche Mitglieder der DDG können nicht ausgeschlossen werden). Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Sprecher der Arbeitsgemeinschaft.

§ 3 Organe der Arbeitsgemeinschaft

Organe der Arbeitsgemeinschaft sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Sprecher
  3. der Beirat

§ 4 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen vom Sprecher schriftlich einzuladen. Die Tagesordnung wird vom Sprecher aufgestellt. Anträge zur Tagesordnung müssen beim Sprecher schriftlich eingereicht werden.

2. Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  1. die Wahl des Sprechers
  2. die Wahl des Beirates
  3. die Wahl des Kassenprüfers,
  4. die Entgegennahme und Diskussion des Jahresberichts des Sprechers, des Kassenberichtes und des Prüfungsberichtes des Kassenprüfers sowie die Entlastung des Beirates
  5. die Beschlußfassung über die geplante Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft
  6. die Beschlußfassung über Änderungen der Geschäftsordnung
  7. die Beschlußfassung über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft

3. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschließt die Migliederversammlung über Änderungen der Geschäftsordnung oder über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft, ist eine Mehrheit von zweidrittel der anwesenden Mitglieder erforderlich.

4. Von der Mitgliederversammlung beschlossene Änderungen der Geschäftsordnung müssen vom Vorstand der Deutschen Diabetes-Gesellschaft genehmigt werden.

§ 5 Der Sprecher

1. Der Sprecher wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Wenn es nur einen Bewerber gibt, erfolgt die Wahl offen durch Handerhebung. Der Bewerber ist gewählt, wenn die Mehrheit der Erschienenen zustimmt. Bei mehreren Bewerbern erfolgt eine geheime schriftliche Wahl. Es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Sprecher muß Mitglied der DDG sein.

2. Der Sprecher ist Mitglied und Leiter des Beirates. Er bestellt ein Mitglied des Beirates zu seinem Vertreter.

3. Der Sprecher vertritt die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Vorstand der DDG und nach außen.

§ 6 Der Beirat

1. Der Beirat besteht aus dem Sprecher und fünf Mitgliedern. Im Vorstand sollen die Fachrichtungen Innere Medizin und Ophthalmologie paritätisch vertreten sein. Je ein Mitglied des Vorstandes soll aus der "Initiativgruppe Früherkennung diabetischer Augenerkrankungen" und aus der Retinologischen Gesellschaft der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft sein.

2. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Sprecher hat ein Vorschlagsrecht. Die Wahl des Beirates erfolgt als schriftliche geheime Wahl.

3. Aufgaben des Beirates sind

  1. Planung und Koordinierung der Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft,
  2. Planung und Koordinierung der Arbeitstagungen/ Symposiun,
  3. Benennung der Vorsitzenden der nächsten Symposien,
  4. Entscheidung über Beitrittsanträge von Ärzten, die nicht ordentliche Mitglieder der DDG sind.

4. Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit. Nicht anwesende Beirats-Mitglieder werden schriftlich befragt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sprechers.

§ 7 Beziehungen zur Deutschen Diabetes-Gesellschaft

1. Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft erfolgt in Abstimmung mit dem Vorstand der Deutschen Diabetes-Gesellschaft.

2. Die Arbeitsgemeinschaft verpflichtet sich, dem Vorstand der DDG einmal jährlich in einer von ihm gewünschten Form - mündlich oder schriftlich - über ihre Aktivitäten und Planungen zu berichten.

3. Verlautbarungen der Arbeitsgemeinschaft müssen vorher vom Vorstand der DDG gebilligt werden.

§ 8 Inkraftsetzung der Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung ist vom Vorstand der Deutschen Diabetes-Gesellschaft am 15.01.1997 genehmigt worden.