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Der beste Schutz der Augen: Rechtzeitige und regelmäßige Untersuchungen beim Augenarzt 


Die Vorbeugung durch Risikofaktoroptimierung senkt das Risiko einer diabetischen Retinopathie entscheidend, kann sie jedoch trotzdem nicht sicher verhindern. Da ferner eine diabetische Retinopathie schleichend und für den Betroffenen unbemerkt beginnt und im Falle einer Sehminderung oft schon nicht mehr rückgängig zu machende Komplikationen vorliegen, ist eine regelmäßige Augenuntersuchung mit Pupillenweitstellung entscheidend.

Nur frühzeitiges Erkennen ermöglicht eine zeitgerechte Therapie zum Stoppen der Erkrankung. Bei Vorliegen einer diabetischen Netzhautveränderung oder in besonderen Risikosituationen, wie Schwangerschaft oder bei Blutzuckerneueinstellung, werden oft engmaschigere Augenkontrolluntersuchungen erforderlich.

Tatsache ist leider: Nur etwa jeder 2. Mensch mit Diabetes mellitus unterzieht sich derzeit wirklich regelmäßig dieser wichtigen Untersuchung, obwohl Menschen mit Diabetes gegenüber Gesunden ein stark erhöhtes Erblindungsrisiko haben. 




Wie häufig zum Augenarzt?

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen der Netzhaut sind auch bei Fehlen jeglicher Sehbeschwerden
unbedingt anzuraten! Wie oft ein Mensch mit Diabetes den Augenarzt aufsuchen sollte, hängt einerseits entscheidend davon ab, ob bereits Augenveränderungen vorliegen oder nicht. Andererseits sind für das Risiko der Entstehung oder des Voranschreitens einer diabetischen Retinopathie auch allgemeine Faktoren entscheidend, wie z. B. der Typ des Diabetes und die Erkrankungsdauer, denn bei Erstdiagnose eines Typ 2-Diabetes können bereits bei bis zu 1/3 der Betroffenen eine diabetische Retinopathie bestehen, während dies bei Typ1-Diabetes erst nach einigen Jahren der Fall ist. Auch die Blutzucker- und Blutdruckeinstellung sowie weitere Begleiterkrankungen (z.B. Nierenerkrankung) oder Sondersituationen wie Schwangerschaft oder Blutzuckerneueinstellungsphase sind zu berücksichtigen:

Wenn bereits diabetische Augenschäden vorliegen, wird der Augenarzt das Kontrollintervall individuell entsprechend dem Befund verkürzen. Andererseits muss der Hausarzt bzw. Diabetologe das individuelle Risiko eines Auftretens bzw. Voranschreitens der Retinopathie anhand der oben genannten Risikofaktoren einschätzen. Erst aus der Kombination der beiden ärztlichen Befunde, also des Augenbefundes auf der einen Seite und der Risikoeinschätzung des Hausarztes/Diabetologen auf der anderen Seite ergibt sich der individuell zu empfehlende Kontrollabstand der nächsten Augenuntersuchung. Hierzu ist also ein Befundaustausch der Ärzte nötig, der über einen standardisierten Untersuchungsbogen erfolgen soll. 


Aktuellen Empfehlungen zur Terminierung der Augenuntersuchung bei Diabetes mellitus

Erstuntersuchung: Bei Erstdiagnose einer Diabeteserkrankung sollte in der Regel zeitnah eine Augenuntersuchung erfolgen!

(Ausnahme: bei Typ 1 Diabetes kann mit Erstuntersuchung bis spätestens zum 5. Erkrankungsjahr bzw. 11. Lebensjahr gewartet werden)

Folgeuntersuchung: Eine Folgeuntersuchung ist in der Regel nach 1 Jahr erforderlich

(Ausnahme: wenn keine diabetische Retinopathie (Augenarzt) und nur geringe Retinopathie-Risikofaktoren bestehen (Hausarzt/Diabetologe) reicht eine Folgeuntersuchung in 2 Jahren)
Bei Vorliegen diabetischer Retinopathie entscheidet der Augenarzt befundabhängig über das Kontrollintervall.

Zusatzuntersuchung: bei zwischenzeitlichen akuten Sehproblemen (z.B. Rußregen, Sehschärfenabnahme, Verschwommensehen, Verzerrtsehen) sollte selbstverständlich kurzfristig zusätzliche Augenuntersuchung erfolgen.

In Sondersituationen, wie z.B. einer Schwangerschaft sollte die Netzhaut häufiger untersucht werden (in der Schwangerschaft zumindest 3 monatlich)

Was wird untersucht?

Welche Untersuchungen werden durchgeführt?

Die Untersuchung der Augen ist völlig schmerzfrei und belastet den Patienten nicht. Nach einer Sehschärfentestung und kurzer Untersuchung des vorderen Augenabschnittes erfolgt die Untersuchung der Netzhaut auf diabetische Retinopathie bei medikamentös erweiterter Pupille. Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:

- Ermittlung der Sehschärfe (diese erfolgt mit Vorsetzen des bestmöglichen Korrekturglases, um die optimal mögliche Sehschärfe zu ermitteln)

- Spaltlampenuntersuchung der vorderen Augenabschnitte: Hierbei geht es vor allem darum, diabetische Symptome, wie die bereits beschriebene Linsentrübung (Katarakt) oder eine Einsprossung krankhafter Blutgefäße auf die Regenbogenhaut (Rubeosis iridis) auszuschließen.

- Untersuchung des Augenhintergrundes: Im Zentrum der Untersuchung auf das Vorliegen einer diabetischen Retinopathie steht die Beurteilung des Augenhintergrundes.

Hierzu werden Augentropfen gegeben, die zu einer vorübergehenden Erweiterung der Pupille (Mydriasis) führen. Dies ist an sich nicht unangenehm, der Patient muss sich lediglich bewusst sein, dass bis zum Abklingen der Wirkung dieser "Mydriatika" das Lesen erschwert ist und man für die nächsten Stunden kein Fahrzeug führen darf. Deswegen sollte der Patient nicht mit dem eigenen Auto zum Augenarzt kommen! Wenn die Pupillen erweitert sind, was zirka 20 Minuten nach Aufträufeln der Augentropfen der Fall ist, kann der Augenarzt mit einer Lupe an der Spaltlampe stereoskopisch das Augeninnere beurteilen. Ihm bietet sich ein Einblick auf die Netzhaut, den Sehnervenkopf (Papille) und die anderen anatomischen Strukturen des Augenhintergrundes. Nur mit erweiterter Pupille kann der Arzt die Netzhautperipherie sicher genug beurteilen, um nichts zu übersehen. Auch für die korrekte Beurteilung eines Makulaödems ist die Pupillenweitstellung nötig. Nicht selten wird der Befund mit einer Kamera fotografiert, um später Vergleichsmöglichkeiten zu haben. 



Möglicherweise anfallende Zusatzuntersuchungen: 

Bei Vorliegen einer Retinopathie können zur exakten Beurteilung des Erkrankungsausmaßes Zusatzuntersuchungen nötig werden:

Augeninnendruckmessung: Die Messung des Augeninnendruckes ist zumindest bei fortgeschrittener Retinopathie empfehlenswert, um ein Sekundärglaukom (grünen Star), eine krankhafte Augeninnendruckerhöhung als Folge der diabetischen Augenerkrankung, auszuschließen.Die Messung erfolgt meist mit einem Kontaktmessgerät, welches auf die mit Tropfen betäubte Hornhaut aufgesetzt wird, dauert nur wenige Sekunden und ist völlig schmerzfrei. Alternativ existieren andere Messverfahren, bei denen z. B. mittels Luftstoß der Augeninnendruck ohne Kontakt zur Hornhaut gemessen wird.


Farbstoffuntersuchung/Fluoreszenzangiographie:
Weniger in der augenärztlichen Praxis, sondern eher in spezialisierten Zentren und Augenkliniken wird bei Vorliegen einer diabetischen Retinopathie oft eine Fluoreszenzangiografie durchgeführt, die noch genauer Aufschluss über die Schädigungen der Netzhautdurchblutung gibt. Dem Patienten wird ein Farbstoff in eine Armvene injiziert, der nach kurzer Zeit die Gefäße der Netzhaut erreicht, so dass die Durchblutung genau erkennbar ist. Dabei kann der Arzt Veränderungen erkennen, die dem bloßen Auge des Untersuchers sonst entgehen würden, wie z. B. Gefäßundichtigkeiten, Gefäßverschlüsse oder zusätzliche Gefäßneubildungen. Die Angiografie gibt oft genauen Aufschluss darüber, welche Therapie angezeigt ist und kann wichtige Hinweise geben, mit welcher Technik und in welchem Netzhautgebiet eine Laserbehandlung erfolgen soll. Die Untersuchung dauert nur wenige Minuten. Gelegentlich kann es während der Injektion zu kurzzeitiger Übelkeit kommen. Allergien sind nur sehr selten zu erwarten. Bei allergischen Symptomen wie Hautjucken, Atemnot oder Schleimhautschwellung sollten diese rasch ärztlich behandelt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass der Farbstoff über den Urin ausgeschieden wird und diesen dabei für einen Tag intensiv gelb verfärbt. Diese Untersuchung ist eine ganz normale Kassenleistung.

Optische Kohärenztomographie (OCT): Die optische Kohärenztomographie ermöglicht es mit einer speziellen Kameratechnik, nicht invasiv 3-dimensionale Schnitt-Bilder der Makula zu erstellen. Teilweise ist dies sogar ohne medikamentöse Pupillenerweiterung möglich. Bei Vorliegen eines Makulaödems können hiermit das genaue Ausmaß und die Lage des Ödems bestimmt werden. Auch Traktionen, also ein Zug auf die zentrale Netzhaut z. B. durch diabetische Gefäßneubildungen (Proliferationen), sind exakt beurteilbar.

Diese Informationen sind einerseits wichtig für die Therapieentscheidung, z. B. ob eine Lasertherapie oder eine intravitreale operative Medikamentenapplikation (Injektionstherapie in das Auge) angezeigt sind. Gerade für die Verlaufsbeurteilung des Ansprechens einer medikamentösen Injektionstherapie des diabetischen Makulaödems und für die Entscheidung über eine erneute Injektion ist dieses Messverfahren besonders wichtig. Wenn eine relevante Traktion, also ein erheblicher Zug auf die Makula besteht, können mittels OCT auch hier der Verlauf und die Notwendigkeit eines operativen Eingriffes besser beurteilt werden.

Leider ist diese wichtige Untersuchung derzeit noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und kann daher nicht als Kassenleistung abgerechnet werden, sondern sie muss meist als „IGEL“ (individuelle Gesundheitsleistung) vom Patienten getragen werden. Nur im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren oder im Rahmen von Sonderverträgen kann die Kasse dem Patienten die Kosten erstatten. Aktuell existieren für die intravitreale Medikamententherapie des diabetischen Makulaödems vielfach regionale Sonderverträge mit Krankenkassen, die teilweise auch eine direkte OCT-Kostenübernahme in diesem Rahmen beinhalten können.